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FRH Maschinenbau Service
Francisco Rodriguez Herrero
Tente 109
42929 Wermelskirchen
Deutschland

Amtsgericht

Ust.-IdNr.: DE 223952139

Persönlich haftende Gesellschafter:
Francisco Rodriguez Herrero
Sitz Wermelskirchen
Amtsgericht

Haftungsausschluss

1. Inhalt des Online-Angebotes

FRH übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen FRH, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens FRH kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt.

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2. Verweise und Links

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3. Urheber- und Kennzeichenrecht

FRH ist bestrebt, in allen Publikationen die Urheberrechte der verwendeten Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zu beachten, von ihm selbst erstellte Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zu nutzen oder auf lizenzfreie Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zurückzugreifen.

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4. Rechtswirksamkeit dieses Haftungsausschlusses

Dieser Haftungsausschluss ist als Teil des Internetangebotes zu betrachten, von dem aus auf diese Seite verwiesen wurde. Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieses Textes der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile des Dokumentes in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt.

 
     
     
 

AGB:

 
  FRH Maschinenbau Service
Francisco Rodriguez Herrero

Tente 109
42929 Wermelskirchen
Deutschland

Tel.: +49 2196 888516
Fax.: +49 2196 888518

Handy: +49 172 2902020
USt-IdNr.: DE 223952139

Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Dienst- und Werkleistungen

Stand: Mai 2025

Sonderhinweis zur "Sicherheitseinrichtung"
Wir weisen auf die Regelungen der BetrSichV (Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der
Bereitstellung von Arbeitsmitteln und deren Benutzung bei der Arbeit, über Sicherheit beim Betrieb
überwachungsbedürftiger Anlagen und über die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes) hin.
Nach dieser Verordnung sind Mindeststandards an Sicherheiten für die in § 1 der BetrSichV genannten
Arbeitsmittel, Einrichtungen und Anlagen zu beachten. Es wird empfohlen, die Arbeitssicherheit unter
Berücksichtigung dieser Regelungen zu überprüfen und im Rahmen von Instandsetzungs- oder
Modernisierungsmaßnahmen zu verbessern. Eine Risikobeurteilung für
Gesamtmaschinen/-anlagen/-einrichtungen führt FRH Maschinenbau Service nur bei ausdrücklicher
Beauftragung durch den Vertragspartner durch.
§ 1 Allgemeines / Geltungsbereich

(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Dienstleistungen und
Werkleistungen, die von FRH Maschinenbau Service erbracht werden.

(2) Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie durch FRH Maschinenbau Service
ausdrücklich schriftlich anerkannt werden.

(3) Diese AGB gelten auch dann, wenn FRH Maschinenbau Service in Kenntnis entgegenstehender AGB
Leistungen vorbehaltlos ausführt.
§ 2 Angebot / Auftragsumfang

(1) Angebote von FRH Maschinenbau Service sind freibleibend.

(2) Preisänderungen bei nachgewiesener Veränderung von Rohstoffpreisen, Löhnen oder gesetzlichen
Vorgaben bleiben vorbehalten.


(3) Technische Änderungen im Rahmen des Zumutbaren sind vorbehalten. Angaben aus Unterlagen gelten
nur, wenn sie ausdrücklich bestätigt wurden.

(4) Aufträge gelten erst als angenommen, wenn FRH Maschinenbau Service dies schriftlich bestätigt oder die
Leistung ausführt.

(5) Bei Nichtverfügbarkeit wird der Auftraggeber umgehend informiert, bereits geleistete Zahlungen werden
erstattet.

(6) An Unterlagen wie Zeichnungen etc. behält sich FRH Maschinenbau Service Eigentums- und
Urheberrechte vor.

(7) Angebote basieren auf dem mitgeteilten Zustand der Maschine/Anlage. Nachträge erfolgen bei Bedarf
gegen gesonderte Vergütung.

(8) Dienst- und Werkleistungen werden auf Grundlage des Angebotsumfangs erbracht. Ergebnisse von
Dienstleistungen unterliegen der Verantwortung des Auftraggebers.

(9) Beide Parteien können Änderungen schriftlich beantragen. Der entstehende Aufwand kann separat
berechnet werden.
§ 3 Auftragsausführung

(1) Leistungen werden nach aktuellem Stand der Technik erbracht.

(2) Weisungsbefugnis gegenüber eigenen Mitarbeitern liegt ausschließlich bei FRH Maschinenbau Service.

(3) Dritte können zur Ausführung hinzugezogen werden, FRH Maschinenbau Service bleibt Vertragspartner.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich, sämtliche zur Durchführung des Auftrags notwendigen Informationen,
Unterlagen, Genehmigungen und Zutritte rechtzeitig bereitzustellen.

(2) Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, verlängern sich Fristen und erhöhen sich
die Kosten entsprechend.
§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(2) Dienst- und Werkleistungen werden entweder zum Festpreis oder auf Zeit- und Materialbasis
abgerechnet.

(3) Zahlungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne
Abzug fällig.
§ 6 Lieferfristen und Verzug

(1) Liefer- und Ausführungsfristen beginnen nach vollständiger Klärung aller technischen Details.

(2) Bei unverschuldeten Verzögerungen verlängern sich die Fristen angemessen.
§ 7 Abnahme

(1) Werkleistungen gelten als abgenommen, wenn sie vom Auftraggeber genutzt oder durch Protokoll
bestätigt werden.

(2) Die Inbetriebnahme durch den Auftraggeber gilt als Abnahme.
§ 8 Gewährleistung
(1) Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme.

(2) Bei Mängeln erfolgt nach Wahl von FRH Maschinenbau Service Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
§ 9 Haftung

(1) Die Haftung für Schäden ist auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt.

(2) Bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit haftet FRH Maschinenbau Service uneingeschränkt.
§ 10 Eigentumsvorbehalt

(1) Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von FRH Maschinenbau Service.

(2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln und gegen Schäden zu versichern.
§ 11 Geheimhaltung

(1) Beide Parteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit über alle im Rahmen des Vertrages erhaltenen
Informationen.

(2) Diese Pflicht gilt auch nach Vertragsende für die Dauer von zwei Jahren.
§ 12 Schlussbestimmungen

(1) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Wermelskirchen.

(2) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen
Regelungen unberührt.

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